Unfallversicherung
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im
Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden.
Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht
häufig nicht aus.
Für wen ist die Versicherung?
Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch
einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
• Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird.
Besonderheit:
Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit Tarife mit speziell auf
diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
• Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt [ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung]. Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
• Verschiedene Tagegelder:
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen
Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen,
die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier
Berücksichtigung finden)
Unfall-Krankentagegeld – Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der
Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die
Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld
auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
• Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
• Übergangsleistung: Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der
Phase der Gesundung teuere Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach
dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die
vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.
Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.
Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Typische Ausschlüsse:
• Bauch- und Unterleibsbrüche durch „Eigenbewegung“
• Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
• Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle
• Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
• Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
• vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung
Je nach gewähltem Tarif können die genannten Ausschlüsse aber dennoch teilweise abgesichert sein. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe und Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.