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Marquez + Ehmig GmbH Versicherungsmakler

Betriebsunterbrechungsversicherung

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens
(Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr
aufrechterhalten werden bzw. im schlimmsten Fall
kommt zum Betriebsstillstand.
Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle
Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten
wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter
weiter bezahlt werden müssen. Kundenabwanderungen
und Wettbewerbsnachteile.

Für wen ist die Versicherung?
Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler
Was ist versichert?
Gewinnminderung und -ausfall , nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten,
Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichsräumlichkeiten

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
• Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
• Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit
enthalten sind:
• Sengschäden
• Überspannungsschäden
• Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
• Rückstau

Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung)
entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung.
Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können
mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zu Klein-BU-Versicherung übernimmt
der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und
Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des
Steuerberaters sein.
Betriebsunterbrechungsversicherung Produktinformation seite

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten
werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann
mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung kann eine, den Krankheitsfall von Firmenlenkern mit abdeckende
Alternative darstellen. Eine Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung oder ggf. eine
Betriebsschließungsversicherung ergänzen den Versicherungsschutz. Des Weiteren ggf. eine Warenkreditversicherung
und Sonderformen der Betriebsunterbrechungsversicherung, wie z. B. Maschinen-BU, Tierseuchen-
BU, Transport-BU, Filmausfallversicherung u. ä.