Betriebliche Altersvorsorgung
Zeigen Sie soziale Verantwortung
Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern
ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig!
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase
des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“
nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler
bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger
damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen –und das möglichst frühzeitig!
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen – von einer klassischen Rentenversicherung
über Riester bis Rürup, etc.
Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie
bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege.
Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet
und bietet viele Vorzüge.
Was ist eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Dabei sind Sie als
Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Ihr Mitarbeiter ist als versicherte Person bezugsberechtigt.
Man unterscheidet bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten:
Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit
dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung.
Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei
seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt dem Mitarbeiter die Wahl
der Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher
spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei
dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers
abgeführt. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten – es können
sogar Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
eingespart werden!
Wir helfen Ihnen dabei, diese zu strukturieren und empfehlen Ihnen die Lösungen, die in ihr Unternehmen am besten passen.
Rufen Sie uns einfach an!