Betriebsgebäudeversicherung
So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte
vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen
Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser
und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser
Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen,
die nicht aus den laufenden Einnahmen
gedeckt werden können. Eine Situation, die für
viele Unternehmen untragbar ist.
Für wen ist die Versicherung?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum
der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Was ist versichert?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten,
die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte
Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre
Maschinen, sanitäre Installationen
und elektrische Anlagen,
sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die
Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten
Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse:
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung:
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene
Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens,
eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
Die Risiken sind vielfältig, die Auswirkungen werden jedoch häufig unterschätzt. Daher ist es besonders wichtig, dass der Versicherungsumfang richtig gewählt wird. Wir haben für Sie mehrere Konzepte im Portfolio, die sämtliche Ihr Unternehmen betreffenden Risiken angemessen und umfassend abdecken. Gern konzipieren wir nach einer eingehenden Beratung Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz – damit Sie eine Sorge weniger haben.