Maschinenversicherung
Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden
Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung.
Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler
sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang
einer speziellen Maschinenversicherung. Die
finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine
(Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung
abdecken.
Was kann versichert werden?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen
und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische
Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen,
Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und
Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sähmaschinen,
Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere
durch:
• Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck,
Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
• bei fahrbaren Geräten: Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versicherbar?
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer
(Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung,
Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei
Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer
Unterversicherung kommen kann!
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in
der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich
dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
• Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten
und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und
Expressfrachten.
• Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis
zu einer bestimmten Höhe, versichert.
• Im Totalschadensfall wird der Zeitwert des Gerätes unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert.
Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug
„neu für alt“.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu
finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden
Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.
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