Messe- und Ausstellungsversicherung
Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen
Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist
der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig
genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach
Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern
und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem
heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel
nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in
Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr
„potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation
dort von ihrer gewohnten ab (Witterung,
Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und
Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher. Nicht
wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar
den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir,
was sich hinter diesem Schutz verbirgt.
Für wen ist die Versicherung?
Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle
Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international
auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.
Was ist versichert?
Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter
während der Messe und während des Hin- und Rücktransports.
Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und
sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch der Messestand und die
Standeinrichtung in den Versicherungsschutz einzubeziehen.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten)
fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Versichert gelten alle Gefahren, denen die Ausstellungsgüter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der
Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Typische
Einschränkungen des Versicherungsschutzes bestehen z. B. bei Schäden, die beim Transport oder bei Montagearbeiten
geschehen. Eine Erweiterung des Schutzes ist je nach Anbieter und Tarif möglich.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder des Versicherten
• Kernenergie, sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen
oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit des Ausstellungsguts, Politurrisse, Leimlösungen, Rost oder
Oxydation, Röhren- und Fadenbruch, Schwund, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse
• Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten
• Vorsatz
Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und dient nur der beispielhaften Veranschaulichung. Je nach Anbieter und
Versicherer können hier aufgeführte Schadenursachen auch mitversichert sein.
Wo gilt die Versicherung?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert sollte ausreichend hoch gewählt werden und die Neuwerte der Ausstellungsgüter und ggf. des
Messestands sowie der Standeinrichtung beinhalten.