Transportversicherungen
Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in
fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste
Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren.
Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom
Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach
Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere
Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln
sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die
Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich.
Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter wie z.B.
Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufig
zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die
Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu
gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu
ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann
nur eine Transportversicherung.
Für wen ist die Versicherung?
Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe
an, die national oder international Güter versenden
oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung
sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.
Was ist versichert?
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der
Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden
Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverie.
Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung
des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.
Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung
infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz
kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl
der daran beteiligten Personen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen
oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-,
Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise
vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte
Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich
verschuldet
• Vorsatz
Wo gilt die Versicherung?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
• der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn
der Versicherung
• die Versicherungskosten
• die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer erstattet:
• den vollen Warenwert
• die Beiträge zur Havarie-Grosse
• die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle
sonstigen vereinbarten Aufwendungen
Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?
Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:
• die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie
sonstiger Kosten
• die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.
Sinnvolle Ergänzungen
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.